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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Die nachstehenden Zahlungs- und Lieferbedingungen gelten für alle Vertragsabschlüsse mit uns, einschließlich Beratung und sonstige vertragliche Leistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner haben keine Gültigkeit, außer wir haben diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt. Telegrafische, fernschriftliche und telefonische sowie über das Internet per e-mail übermittelte Aufträge, Korrekturen etc. sind für uns erst dann verbindlich wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Übermittlungsfehler oder der Nichterhalt von Aufträgen, Korrekturen, Dateien etc. durch Fax oder Internet gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Angebot und Auftragsannahme

Unser Angebot ist für Industrie, Handwerk, Handel und die freien Berufe zur Verwendung in der selbstständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt. Unsere Kataloge, Angebots- und Informationsschreiben sowie unsere Homepage u.ä. informieren Sie über unser Angebot. Kaufverträge kommen mit der Annahme (schriftliche Auftragsbestätigung) einer Bestellung zustande. Bei von der Bestellung abweichender Auftragsbestätigung gilt die Lieferung in der von uns bestätigten Form als vereinbart, wenn der Käufer nicht innerhalb von drei Tagen nach Zustellung der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht. Unsere Angebote sind freibleibend, insbesondere hinsichtlich der Verfügbarkeit der angebotenen Waren und Leistungen seitens unserer Zulieferer sowie der Preisentwicklung auf dem Weltmarkt. Aufträge müssen immer schriftlich oder per Fax mit rechtsgültiger Unterschrift übermittelt werden. Jede Bestellung gilt als Auftrag. Mehrere Bestellungen können aus technischen Gründen nicht zusammengefaßt werden. Eine Auftragsannahme erfolgt immer unter Vorbehalt der Verfügbarkeit, zwischenzeitlichem Ausverkauf oder vollständiger Maschinenauslastung bei unseren Herstellern, auf die wir keinen Einfluß haben. Eine Bestellung gilt als angenommen wenn sie nicht innerhalb von 21 Tagen von uns widerrufen wird. Für einen Auftragswert unter 100,00 EUR erheben wir eine Bearbeitungspauschale von 10,00 EUR.

Versand und Gefahrenübergang

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird die Ware auf Gefahr und zu Lasten des Kunden versandt. Die Ware ist sofort nach Erhalt durch den Besteller oder seines Beauftragten auf Transportschäden zu prüfen. Die Wahl von Versandart und -weg behalten wir uns vor. Eine Transportversicherung wird nur auf besonderen Wunsch und zu Lasten des Käufers abgeschlossen. Beschädigte Ware ist dem Transportunternehmen erst dann abzunehmen, wenn von diesem der Schaden anerkannt ist.. Alle Aufträge werden, wenn nicht anders vereinbart, grundsätzlich ab Werk zzgl. Fracht und zzgl. Verpackung geliefert. Der Empfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ware an der ange-gebenen Lieferanschrift abgegeben bzw. abgeladen werden kann.

Lieferzeiten

a) Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tag der Freigabe etwaiger Korrekturvorlagen, Andruckmustern u.ä. durch den Auftraggeber und ist als annähernd zu betrachten. Sie endet mit dem Tage an dem die Ware zum Versand gebracht oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wurde. Nichteinhaltung einer Lieferzeit berechtigt den Käufer zum Rücktritt nur dann, wenn die Verzögerung durch uns zu vertreten ist und er nach Eintritt des Liefertermins schriftlich, eine dem Auftragsobjekt angemessene Frist, mindestens aber 2 Wochen, für die Lieferzeit gesetzt und gleichzeitig für den Fall der Nichtlieferung innerhalb der gesetzten Frist den Rücktritt angekündigt hat. Schadensersatzansprüche sind in Fällen leicht fahrlässiger Lieferverzögerung auf 5 % des Nettowertes derjenigen Lieferung mit der wir in Verzug sind, beschränkt. Dies gilt auch für deliktische Ansprüche. Gegenüber dem in §24/1 AGB-Gesetz genannten Personenkreis ist die Haftung auch im Fall grober Fahrlässigkeit auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.

b) Sind wir durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die trotz vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten & gleich ob sie in unserem Betrieb oder bei unseren Lieferanten eintreten -, wie Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Laderaummangel, behördliche Eingriffe, Energiemangel, u.ä. an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen gehindert, verlängert sich die Lieferfrist in angemessener Weise, auch wenn derarti-ge Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Treten Ereignisse im vorgenannten Sinne außerhalb eines Verzuges ein und wird die Lieferung da-durch nachträglich unmöglich oder für uns unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

c) Bei Lieferung- oder Leistungsverzug oder durch uns verschuldeter Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung sind Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung ausge-schlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns nicht vorliegt. Im übrigen gilt die max. Haftungshöhe gem. Abschnitt a).

d) Die Lieferwoche legen wir nach Orderklarheit bzw. mit Freigabe des Andrucksmusters/Korrekturabzuges fest. Bei Eintreten von Lieferverzug durch höhere Gewalt (Ma-schinenschaden, Streiks, Unwetter, Unruhen auf See, Verlust auf dem Versandweg und dergleichen ob in Fernost oder Europa) kann keine Haftung übernommen werden.

Korrekturen

Alle Korrekturen gleich welcher Art (z.B. Texte, Farben, Formen, Dekore), auch Korrekturen der Lieferanschrift etc. bedürfen der Schriftform. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz und sonstige Fehler zu prüfen und druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Korrekturen und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Werden nach Korrekturvorlage umfangreiche Änderungen, Neusatz oder andere, das übliche Maß übersteigende Korrekturen gegenüber der eingereichten Vorlage vom Auftraggeber verlangt, werden diese nach dafür aufgewendeter Arbeitszeit und Material-verbrauch berechnet. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Satz und Andruck werden auch dann berechnet wenn ein Auftrag zurückgezogen wird. Die Genehmigung der Korrektur enthebt uns jeder Verantwortung.

Druckfarben

Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren (Offsetdruck, Siebdruck, keramischer Buntdruck etc.) können geringfügige Farbabweichungen vom Original sowie innerhalb der Auflage und zwischen Andruck und Auflagendruck vorkommen. Keramische Buntdrucke werden nicht nach Pantone- oder HKS-Skalen hergestellt. Sie lassen sich lediglich an diese bedingt angleichen. Aufgrund thermischer Einflüsse (Dekorbrand bei ca. 840°), daraus resultierende chemische Reaktionen und aditive Farbmischung der Dekorfarben mit der darunterliegenden Glasur, sind Dekor-Farbabweichungen nicht auszuschließen. Sie berechtigen nicht zur Mängelrüge.

Imprimatur (Druckerlaubnis)

Mit der Imprimatur übernimmt der Besteller die volle Haftung für Text-, Stand- und Farbfehler, die bereits aufgrund der genehmigten Vorlage(n), Farbkopie, Andruckmuster oder gestellten Produktionsmuster ersichtlich sind. Farbschwankungen gemäß der üblichen Toleranzen im keramischen Buntdruck werden akzeptiert. Der Hersteller haftet somit nur für Produktionsfehler. Bei gewünschten Produktionen ohne Imprimatur haftet der Besteller vollumfänglich.

Mängelhaftung

Der Kunde ist verpflichtet bei Erhalt der Ware diese auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese unverzüglich schriftlich zu rügen. Die Pflicht des Auftraggebers zur Unter-suchung der gelieferten Ware besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Technische oder sonstige Mängel eines Teils der Lieferung oder Leistung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung und Leistung führen. Wir behalten uns das Recht der Nachbesserung oder Nachlieferung vor. Nur im Fall des Fehlschlagens von Nachlieferung und/oder Ersatzlieferungen kann der Besteller Wandlung oder Minderung verlangen. Im übrigen findet § 377 HGB Anwendung.

Preise und Zahlung

Es gelten die gesetzlichen Zahlungsfristen. Preiserhöhungen aufgrund erhöhter Rohstoffpreise, Kurssteigerungen o.ä. behalten wir uns vor. Sämtliche Preise verstehen sich in EUR zzgl. MwSt., wenn nicht ausdrücklich anders angeben. Irrtum vorbehalten. Die Rechnung ist sofort fällig. Neukunden werden nur gegen Vorkasse oder Nachnahme beliefert. Dies gilt nicht bei frei vereinbarten Preisen und Zahlungsfristen. Ist der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in banküblicher Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank, mindestens aber 10 % zu berechnen. Zahlungen werden immer auf die am längsten offenen Forderungen angerechnet. Alle Forde-rungen werden sofort fällig, wenn der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung mehr als 8 Tage in Verzug ist. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen sowie Mahnspesen. Lieferungen in EU-Länder oder Drittländer erfolgen grundsätzlich nur gegen Vorkasse.

Muster

Muster werden grundsätzlich zu den empfohlenen Verkaufspreisen lt. Preisliste zzgl. Fracht berechnet und können nicht zurückgenommen werden. Wir behalten uns vor, im Falle einer Auftragserteilung bei Rechnungslegung die Musterrechnung zu berücksichtigen.

Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zu vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Abtretung an Dritte ist untersagt. Individuell angefertigte, bedruckte oder anderweitig veredelte Ware kann nicht zurückgenommen werden. Im allgemeinen wird die bestellte Menge geliefert. Mehr- oder Minderlieferung von 10 % sind bei Sonderanfertigungen aus pro-duktionstechnischen Gründen zu akzeptieren.

Sondervereinbarungen

Sondervereinbarungen aller Art bei Abweichungen von vorstehenden Bedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung. Einkaufsbedingungen des Kunden werden grundsätzlich nicht akzeptiert oder bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung.

Gewerbliche Schutzrechte Dritter

Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass die von Ihm erteilten Aufträge bzw. die von Ihm vorgelegten Aufdrucke vom jeweiligen Uhrheber genehmigt sind. Wir führen keine diesbezügliche Überprüfung durch. Gleiches gilt für die Verletzung von Marken-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmusterrechten oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten. Der Kunde stellt uns auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten frei.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten, einschl. Wechsel- und Urkundenprozessen, ist Duis-burg. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht, auch für Lieferungen ins Ausland.

Stand: 19. April 2007